Media Watch — Methodik
Wie Media-Watch-Fälle ausgewählt, eingestuft und beschriftet werden — und warum sich dieser Bereich von der parlamentarischen Datenpipeline unterscheidet.
Verhältnis zur Hauptmethodik
„Im Unterschied zu unseren parlamentarischen Daten erfordert Media Watch zwangsläufig die Klassifizierung von Drittgutachten. Wir halten uns dabei so nah wie möglich am Nur-Fakten-Standard, indem wir verlangen, dass jede Klassifizierung auf einem namentlich genannten externen Gutachter beruht — niemals auf unserem eigenen Urteil.“
The main methodology page describes three principles that govern all parliamentary data on this site: official sources first, facts not interpretations, and full provenance. Media Watch operates within those constraints but extends them. Reporting quality cannot be verified by inspecting an official parliamentary record — it requires a third-party assessment. We therefore apply one additional rule: every case must rest on a named external assessor whose verdict we record and attribute, never adopt in our own voice.
Die praktische Konsequenz ist, dass unsere Zusammenfassungen beschreiben, was ein Gutachter festgestellt hat — nicht, was die Website glaubt. Wenn ein Gericht eine Behauptung als falsch eingestuft hat, schreiben wir das Gericht hat die Behauptung als falsch eingestuft. Wenn ein Faktenchecker eine Schlagzeile als irreführend bewertet hat, schreiben wir der Faktenchecker hat die Schlagzeile als irreführend bewertet. Wir paraphrasieren diese Feststellungen nicht zu Charakterisierungen des Mediums, seiner Motive oder politischen Ausrichtung.
1. Aufnahmekriterium
Ein Fall wird nur aufgenommen, wenn eine unabhängige dritte Partei die Berichterstattung bewertet hat. Anerkannte Gutachter sind:
- Ein nationaler oder regionaler Presserat (Presserat-Entscheidung, Rüge oder Missbilligung);
- Ein zuständiges Gericht (einstweilige Verfügung, Urteil oder vergleichbare Entscheidung);
- Eine professionelle Faktencheck-Organisation (CORRECTIV, dpa-Faktencheck, Lakmusz, Mimikama und Äquivalente mit dokumentierten Redaktionsstandards);
- Eine peer-reviewte akademische Studie, die spezifisch benannte Berichterstattung bewertet.
Beschwerden von Parteien, Reaktionen in sozialen Medien und Meinungsartikel — wie oft sie auch zitiert werden mögen — sind keine anerkennungsfähigen Bewertungen. Ein Fall, bei dem nur die betroffene Partei die Richtigkeit der Berichterstattung in Frage gestellt hat, wird ausgeschlossen, bis eine unabhängige Stelle eine Feststellung trifft.
Fälle, bei denen die maßgebliche URL fehlt oder nicht mehr auflösbar ist, werden in eine Quarantänedatei verschoben und aus dem Live-Katalog entfernt, bis eine funktionierende Referenz wiederhergestellt ist.
2. Was die Bewertungsbezeichnungen bedeuten
Jeder Fall trägt eine von vier Bewertungsbezeichnungen. Die Bezeichnung spiegelt die Feststellung des Gutachters wider — nicht unsere eigene Einschätzung des Materials.
- falsch
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Der Gutachter fand eine sachlich falsche Aussage — ein gefälschtes Zitat, ein nicht existierendes Gesetz, eine Statistik, die ihrer angegebenen Quelle widerspricht. Das unterscheidende Merkmal ist, dass die Behauptung allein anhand überprüfbarer Fakten scheitert, unabhängig von der Rahmung.
Beispiel: Bild's Schlagzeile von 2023 behauptete, das GEG würde Kontrollinspektoren schaffen, die Privathäuser betreten. Ein solcher Durchsetzungsmechanismus existierte im Gesetzentwurf nicht. Die Otto-Brenner-Stiftungs-Medienstudie dokumentierte die Behauptung als sachlich nicht im Gesetz vorhanden.
- irreführend
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The assessor found that individual statements were technically accurate but that the overall framing, omission of context, or presentation created a false impression. The distinction from incorrect: the underlying facts are real, but their arrangement deceives.
Beispiel: Eine Bild-Schlagzeile von 2023 implizierte ein sofortiges generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen. Das GEG war eine schrittweise Umstellung für Neuinstallationen ab 2024 mit langen Übergangsfristen. CORRECTIV bewertete die Rahmung als irreführend, da sie die Einführungszeitlinie und Ausnahmen ausließ.
- korrekt
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Ein Gutachter überprüfte die Berichterstattung und fand sie zutreffend, oder ein Gericht wies eine Anfechtung zurück. Diese Fälle erscheinen im Katalog, um unabhängig bestätigte korrekte Berichterstattung zu dokumentieren.
Beispiel: Die ARD-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen wurde von AfD-Politikern als verzerrt angefochten. Das Hamburger Landgericht bestätigte, dass CORRECTIVs sachliche Berichterstattung korrekt war, und wies die Klage zurück.
- Meinung
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Ein Gericht, Presserat oder Gutachter stellte fest, dass der Inhalt geschützte Meinung oder Kommentar war — keine Tatsachenbehauptung, die wahr oder falsch sein kann. Diese Fälle werden dokumentiert, wenn die Meinung/Fakten-Unterscheidung gerichtlich geklärt wurde.
falsch vs. irreführend — der wesentliche Unterschied
Fabrication or a false statement of fact → incorrect. Technically-true-but-deceptive framing, selective omission, or context-stripping → misleading. When an assessor's ruling uses its own language, we reproduce that language rather than reassigning to one of our labels.
3. Evidenzstufen A / B / C
Evidenzstufen spiegeln das institutionelle Gewicht des Gutachters wider — nicht die Schwere der Feststellung. Ein Stufe-C-Fall kann einen schwerwiegenden sachlichen Fehler dokumentieren; die Stufe gibt an, wie viel unabhängige Prüfung der Gutachter erfahren hat.
- Stufe A — formale Entscheidung
- Ein Gerichtsurteil (LG, OLG, BGH, BVerfG, Törvényszék, EGMR) oder eine Presserat-Entscheidung. Diese Gremien haben definierte Verfahren, Möglichkeiten zur Stellungnahme und öffentliche Rechenschaftspflicht. Die Entscheidung selbst ist das öffentliche Protokoll.
- Stufe B — professioneller Faktencheck
- Eine Bewertung durch eine Organisation mit dokumentierten Redaktionsstandards für Faktenchecks: CORRECTIV, dpa-Faktencheck, Lakmusz, Mimikama, Volksverpetzer, Übermedien, tagesschau Faktenfinder, MDR Faktencheck, AFP und Äquivalente. Stufe B ist als professionelle Bewertung gekennzeichnet; sie ist nicht gleichwertig mit einem Gerichtsurteil.
- Stufe C — akademische Studie oder dokumentierte Medienkritik
- Eine peer-reviewte Studie, ein institutioneller Forschungsbericht oder eine dokumentierte Medienkritik (Bildblog, Kobuk, apabiz, Otto Brenner Stiftung, OSZE-Wahlbeobachtungsberichte). Stufe C hat das geringste institutionelle Gewicht und ist in der Oberfläche als solche gekennzeichnet.
4. Hinweis zur Stichprobenverzerrung
Dieser Katalog ist keine repräsentative Stichprobe der deutschen, österreichischen oder ungarischen Medien.
Die Zählungen beschreiben die Datenbank — nicht die Medienlandschaft. Lesen Sie Gesamtzahlen nicht als Beweis für medienweite Voreingenommenheit.
Die Fälle in diesem Katalog sind jene, über die ein Presserat entschieden hat, die ein Faktenchecker untersucht hat oder ein Gericht entscheiden sollte. Diese Auswahl wird beeinflusst durch:
- Welche Medien Presserat-Beschwerden anziehen (Beschwerden müssen eingereicht werden);
- Welche Behauptungen Faktenchecker zu untersuchen wählen (ihre Kapazitäten sind begrenzt);
- Welche Parteien oder Personen die Ressourcen hatten, um Gerichtsentscheidungen zu erwirken;
- Die Länder und Zeiträume, die unsere Datenpipeline abdeckt.
Eine Partei, die häufig in der Wirkungsspalte erscheint, war möglicherweise häufiger Gegenstand von Gutachterprüfungen. Abwesenheit aus dem Katalog bedeutet nicht, dass ein Medium eine saubere Bilanz hat.
Die länderspezifischen Tabellen im Media-Watch-Bereich machen deutlich, welchen Zeitraum und welche Gutachter sie umfassen. Media-Watch-Tabellen ansehen für den aktuellen Abdeckungsumfang.
5. Wirkung vs. Absicht
Each case records a claim_effect: whether the assessed claim harmed, benefited, or had a neutral effect on the party it mentioned. This field records the effect of the claim as established by the assessor — not an inference about the newsroom's intent.
Wir erklären oder implizieren nicht, dass ein Journalist oder ein Medium beabsichtigt hat, eine Partei zu täuschen. Wenn die Feststellung eines Gutachters absichtsbezogene Sprache verwendet, zitieren wir diese Worte und schreiben sie dem Gutachter zu.
Die Formulierung schadet [Partei] im Wirkungsfeld bedeutet: Die bewertete Behauptung würde das Ansehen dieser Partei bei einem Leser verringern. Sie beschreibt die Richtungsfolge des Inhalts — nicht die Motivation des Mediums.
6. Korrekturen und Bestätigungen
Reporting that is later independently confirmed as accurate is catalogued with the label correct. There is no target quota for any label. The distribution of labels in the database is whatever the assessed evidence yields — we do not add correct cases to balance incorrect cases, and we do not suppress incorrect findings to make the overall picture look more balanced.
When an outlet issues a formal correction for a case already in the database, the corrected flag is set to true and the correction date is recorded. The original finding remains in the record; the correction is an additional data point, not a retroactive removal.
Cases where a legal challenge to reporting was dismissed — confirming the reporting was permissible — are documented as correct with the court ruling as the assessor. This is not an editorial endorsement of the reporting; it is a record of the judicial outcome.
7. Wie man einen Fall anfechtet
If you believe a case in this catalogue is factually wrong, misattributed, or should be removed, contact us at patrick.fodor.sc@gmail.com.
Um berücksichtigt zu werden, muss eine Anfechtung Folgendes enthalten:
- The case ID (e.g.,
mr-128) and the specific factual claim you contest; - Eine auflösbare Quelle (URL, Aktenzeichen, Presserat-Fallnummer oder Äquivalent), die unsere Informationen widerlegt oder korrigiert;
- Wenn Sie die Feststellung des Gutachters anfechten: dessen Name, die bestrittene Feststellung und eine Primärquelle dagegen.
Wir entfernen Fälle nicht allein aufgrund des Einwands des betroffenen Mediums. Anfechtungen von Dritten mit unabhängigen Beweisen werden wie ursprüngliche Falleinreichungen behandelt.
Alle Korrekturen und Entfernungen werden im öffentlichen Korrekturdatensatz im Repository festgehalten — mit Vor-und-Nach-Vergleich und Begründung.
Das für Menschen lesbare Korrekturprotokoll ist auf der Medienkompetenz-Seite (Abschnitt Korrekturprotokoll) veröffentlicht.